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  • Vorabver?ntlichung aus der Zeitschrift Diabetes-Journal
    Es sind brisante Kontroversen, die aktuell zu den Themen Blutzucker-Selbstmessung und Insulinanaloga geführt werden: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wollen einen Großteil der Menschen mit Diabetes ausschließen von der Verordnung von Teststreifen für die Blutzucker-Selbstkontrolle sowie von der Verordnung für Insulinanaloga. Experten, Fachverbände und natürlich auch die Betroffenen laufen dagegen Sturm.

    Wir haben nachgefragt bei Dieter Möhler, Vorsitzender des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB) und als Typ-1-Diabetiker selbst ein Betroffener, sowie bei dem niedergelassenen Diabetologen Dr. med. Karsten Milek (Hohenmölsen/Sachsen-Anhalt), dem für seine Arbeit mit diabetischen Kindern das Bundesverdienstkreuz verliehen wurde. Die Interviews erscheinen in der Juni-Ausgabe (ab 25. Mai 2010) des Diabetes-Journals. Die gleichsam interessanten wie brisanten Antworten und Aussagen der beiden Gesprächspartner stellen wir Ihnen bereits heute in dieser Vorabveröffentlichung zur Verwendung in Ihrem Medium zur Verfügung (siehe Anhang).
    Interview mit Dieter Möhler, Bundesvorsitzender des Deutschen Diabetiker Bundes
    Blutzuckermessung, Insuline:
    „Bei so viel Blödsinn geht mir der Hut hoch“
    Diabetes-Journal: Im aktuellen Beschlussvorschlag des G-BA empfiehlt dieser, Harn- und Blutzuckerteststreifen von der Verordnung auszuschließen – bei jenen Diabetikern, die nicht mit Insulin behandelt werden. Die Diabetes-Experten von diabetesDE, der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG), des Verbands der Diabetesberatungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) und der Deutschen Diabetes-Stiftung (DDS) sehen darin negative Konsequenzen für 4,7 Mio. Diabetiker in Deutschland. Was sieht der DDB darin?

    Dieter Möhler: Der Deutsche Diabetiker Bund sieht in diesem Beschlussvorschlag einen Generalangriff des G-BA auf die körperliche Unversehrtheit von fast 5 Mio. Menschen. Wir sind aufgebracht in dem Zusammenhang auch über die Tatenlosigkeit der Gesundheitspolitik, die dem Gemeinsamen Bundesausschuss schon heute durch Aufsichtsmaßnahmen ein engeres Korsett anzulegen hätte. Kernbereich sozialpolitischer
    Gestaltung ist es, sich nicht nur von fiskalischen Überlegungen antreiben zu lassen – vielmehr muss den Akteuren, die vorgeben, nur eine größere Verteilungsgerechtigkeit
    anstreben zu wollen, deutlich gemacht werden, dass die Grenzen dann überschritten
    sind, wenn Menschen Nachteile für Leib oder Leben zu erleiden haben wie im vorliegenden Fall.
    DJ: Der G-BA nimmt als Basis seines Beschlussvorschlages eine Nutzenbewertung des IQWiG. Die Expertenverbände nennen diese Nutzenbewertung „unzureichend“. Es fallen Stichworte wie „methodisch falsch“, unzureichende Bewertung patientengerechter Qutcomes etc. Kann
    es sein, dass eine solche Nutzenbewertung die Diabetikerversorgung in Deutschland rigoros verändert?

    Möhler: Die Nutzenbewertungen werden die Diabetikerversorgung rigoros verändern. Eine andere Frage ist, ob das so sein darf. Aus Sicht des DDB sind die Nutzenbewertungsverfahren
    Methodisch falsch. Zum Beispiel muss bei den Blutzuckerteststreifen abgestellt werden auf die durch das Messergebnis ausgelöste Intervention durch den Patienten, der dann seine Therapie anpasst. Und bei einer Nutzenbewertung kann nicht außer Acht gelassen werden
    die durch die Intervention dann wieder hervorgerufene Wirkung, rechtzeitig der Gefahr von Folgeerkrankungen aufgrund schlechter Einstellung zu begegnen. Diese Betrachtungsweise
    fehlt völlig. Wir werden uns in Deutschland schon aufgrund der demographischen Verhältnisse und der Anzahl der betroffenen Patienten mit dieser menschenverachtenden Praxis gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt sehen. Wer stellt beim älteren, in der Mobilität eingeschränkten Patienten, der im Pflegeheim untergebracht ist, dann noch die Frage, wie der Gefahr von Wundinfektionen oder Liegenderkrankungen begegnet werden kann?
    DJ: Die Expertenverbände fordern, dass 50 Teststreifen pro Quartal verordnungsfähig
    bleiben (Typ 2 ohne Insulin) – sowie Schulung zum richtigen Umgang mit der Selbstkontrolle.
    Was fordert der DDB?

    Möhler: Schulung fördert die Intervention durch den Patienten. Ressourcen werden  vererschwendet, wenn der Diabetiker ein gewonnenes Messergebnis in der Therapie nicht umsetzt. Eine Förderungsbeschränkung auf 50 Teststreifen pro Quartal halten wir für
    falsch. Das Maß einer Einschränkung der Verordnungsfähigkeit muss immer die körperliche Unversehrtheit sein. Der Patient hat in diesem Sozialstaat den Anspruch darauf, dass ausreichend konkret unterschieden wird zwischen der Therapieform, also Diabetes Typ 2,
    behandelt mit oralen Antidiabetika und der Gefahr von Hypoglykämien oder ohne solche Gefahren. Und dann muss noch nach instabilen und stabilen Phasen unterschieden
    werden. Bei der Gabe oraler Antidiabetika mit der Gefahr von Hypoglykämien bedarf es der Verordnung von drei bis vier Teststreifen pro Tag. In stabilen Phasen bedarf es nach unserer
    Ansicht der Anfertigung von einem Tagesprofil pro Woche, so dass sich, abgestellt auf die jeweilige Situation, in dieser Gruppe eine Forderung von 100 bis 400 Teststreifen pro Quartal ergibt. Bestehen keine Hypoglykämiegefahren, dürften zwei bis drei Tagesprofile pro Woche ausreichen. In stabilen Phasen muss die Möglichkeit von Blutzuckermessungen in Form von Tagesprofilen drei- bis viermal pro Quartal gewährleistet sein. Das ergibt für diese Behandlungsform die Forderung nach 50 bis 100 Teststreifen pro Quartal. Über die Zahl muss der Arzt entscheiden können, der auf den kooperierenden Patienten trifft. Nur so steht der Mensch im Mittelpunkt und wird vor Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit geschützt.
    DJ: Bei den schnellwirkenden Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetes fordern die Experten, Kinder und Jugendliche und Insulinpumpenträger von dem Erstattungsausschluss auszuschließen. Was fordern Sie?

    Möhler: Die Gruppe ist zu klein gefasst: Warum sollten Patienten, die mit intensivierter Insulintherapie behandelt sind, keine kurzwirksamen Insulinanaloga erhalten dürfen? Der Nutzen liegt auf der Hand. Der Diabetiker, egal ob Kind, Jugendlicher, Erwachsener, braucht
    die Medikation, die ihm die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht, als ob die Behinderung Diabetes gar nicht bestünde. Essen wir nachts spät bei der Gabe von Humaninsulin, setzen wir uns im Schlaf der Gefahr des Erleidens einer Hypoglykämie aus. Es ist für den Staat und seine Verwaltung zumutbar, diese Gefahren weitmöglichst zu verringern. Dafür brauchen wir die Insulinanaloga.

    DJ: Vom 19. 4. datiert der IQWiG-Abschlussbericht zu den langwirksamen Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetes. Fazit: „Keine Belege für Zusatznutzen im Vergleich zu Humaninsulin.“ Ist das auch Ihre persönliche Erfahrung?

    Möhler: Bekanntlich bin ich seit Jahrzehnten Diabetiker. Von Glaskolbenspritzen bis hin zur Insulinpumpentherapie war es ein langer Weg. Die langwirksamen Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetes sind eine adäquate Möglichkeit, einen gleichbleibenden Blutzuckerverlauf unter Verringerung der Hypoglykämiegefahren zu erreichen. Nutzen definiert sich nicht allein über den HbA1c-Wert, sondern Nutzen ist dann gegeben, wenn eine Bewertung der einzelnen
    Blutzuckerwerte des Patienten aufzeigt, dass keine stärkeren Schwankungen zu verzeichnen
    sind.
    DJ: In der Pressemitteilung zu dem Abschlussbericht werden „zwar Unterschiede“ konstatiert (Lebensqualität und Therapiezufriedenheit) oder an anderer Stelle „weniger schwere Hypoglykämien“ registriert – dies dann aber abgetan mit methodischen Mängeln oder damit,
    dass das Humaninsulin nicht so eingesetzt worden sei, wie es in Deutschland für eine optimierte Behandlung üblich ist. Geht Ihnen da als Betroffener nicht der Hut hoch?

    Möhler: Bei so viel Blödsinn geht mir tatsächlich der Hut hoch. Das IQWiG bildet nicht den Stand der medizinischen Wissenschaft ab, sondern ist in klassischer Weise Instrument für die politisch gewollte Weichenstellung, den Menschen einzureden, dass eine konkrete
    Ausrichtung der Therapie am einzelnen Menschen gar nicht zu erfolgen brauche, sondern nur noch für große Krankheitsbilder eine Generalbehandlung angezeigt sei. Angebliche Sparzwänge werden am Patienten ausgelassen, die Verwaltung selbst bleibt trotz ihrer
    hohen Kosten unangetastet. Krankenversicherung muss ein finales System bleiben: Der Patient hat Anspruch auf die Versorgung, die ihn einem normoglykämischen Blutzuckerverlauf am nächsten bringt. Im Hinblick auf die Gefahr von Folgeerkrankungen
    definiert sich über dieses Begriffsverständnis das Maß des Notwendigen. Wir brauchen
    ein Verständnis auch beim Gesunden, der morgen seinerseits Betroffener sein kann.
    Interview mit Dr. med. Karsten Milek, niedergelassener Diabetologe aus Hohenmölsen
    „Nutzenbewertung“:
    „Schon die Begrifflichkeit ist absurd!“
    Diabetes-Journal: Im aktuellen Beschlussvorschlag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) empfiehlt dieser, Harn- und Blutzuckerteststreifen von der Verordnung auszuschließen – und zwar bei jenen Diabetikern, die nicht mit Insulin behandelt werden. Die Diabetes-Experten von diabetesDE, DDG, VDBD und DDS sehen darin negative Konsequenzen für 4,7 Mio. Diabetiker in Deutschland. Wie sehen Sie das als Mensch, der im Alltag mit vielen Betroffenen zu tun hat?

    Dr. Karsten Milek: Jeden Tag sitzen in meiner Praxis genau diese Patienten und zeigen ihre Tagebücher, diskutieren die Werte und beweisen eindrucksvoll, dass sie hier nicht nur eine Dokumentation betreiben, sondern durchaus aus den Blutzuckerwerten Verhaltensweisen
    für den Alltag entwickeln, die letztendlich sich auch auf die Stoffwechsellage auswirken. Es
    geht hier bei der Selbstkontrolle nicht nur um Insulindosisanpassung oder Hypoglykämie, sondern um mehr – jeder Patient mit Diabetes sollte dadurch besser und effektiver in seine eigene Diabetestherapie eingebunden werden können.
    DJ: Der G-BA nutzt als Basis seines Beschlussvorschlages eine Nutzenbewertung des IQWiG (A 05/08). Die oben genannten Expertenverbände nennen diese Nutzenbewertung „unzureichend“. Es fallen Stichworte wie „methodisch falsch“, unzureichende Bewertung patientengerechter Qutcomes etc. Kann es sein, dass eine solche Nutzenbewertung die Diabetikerversorgung in Deutschland rigoros verändert?

    Milek: Durchaus. Und die Folgen sind absehbar, wir werden wertvolle Zeit verlieren und später mehr Aufwand betreiben müssen in der Diabetestherapie – mit höheren Kosten! Durch die Verbände diabetesDE, DDG, VDBD und DDS steht in der Gesamtheit ein enormes Expertenwissen zur Verfügung – die geäußerte Kritik an der Nutzenbewertung des IQWiG ist aus meiner Sicht mehr als fundiert.
    DJ: Die Verbände fordern in ihrer Stellungnahme, dass 50 Teststreifen pro Quartal Verordnungsfähig bleiben (Typ 2 ohne Insulin) – sowie Schulung zum richtigen Umgang mit der Selbstkontrolle. Unterstützen Sie eine solche Forderung?

    Milek: Diese Forderung ist nur zu unterstreichen. In der Behandlung des Diabetes mellitus stellen neben der Ernährung, Bewegung und medikamentösen Therapie die Schulung und Selbstkontrolle eine eigene Therapiesäule dar. Das ist eigentlich als große Errungenschaft
    zu werten – die Erfolge sind unstrittig.
    DJ: Die Expertenverbände schreiben: „Es ist davon auszugehen, dass einkommensschwächere Personen bei Kosten für Endverbraucher von aktuell ca. 0,55 – 0,75 Euro pro  Blutzuckertestung den Erwerb von Blutzuckerteststreifen nicht selbst finanzieren können.“ Ist das auch Ihre Meinung?

    Milek: Gerade die jetzige gesundheitspolitische Lage erfordert von chronisch Kranken zunehmend auch größere finanzielle Aufwendungen. Viele unserer Patienten haben bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, sich ganz sicher weiteren Belastungen nicht stellen zu können, sie werden sich schlichtweg die Teststreifen nicht leisten können.
    DJ: Thema schnellwirkende Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetes: Hier fordern die Experten, Kinder und Jugendliche sowie Insulinpumpenträger von dem Erstattungsausschluss
    auszuschließen. Wie ist Ihre Meinung hierzu?

    Milek: Hier gibt es nur eine Antwort – natürlich muss unseren betroffenen Kindern und Jugendlichen der Zugang zu den kurzwirkenden Analoga ermöglicht werden. Schon die Begrifflichkeit „Nutzenbewertung“ im Zusammenhang mit Kindern ist aus meiner Sicht absurd. Hier darf es einfach keine Einschränkung des therapeutischen Angebotes geben. Das ist eine gesellschaftspolitische Frage.
    DJ: Vom 19.4. datiert der IQWiG-Abschlussbericht zu den langwirksamen Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetes. Fazit: „Keine Belege für Zusatznutzen im Vergleich zu Humaninsulin.“ Ist das auch Ihre persönliche Erfahrung als Arzt?

    Milek: Zahlreiche meiner Patienten sind nunmehr verunsichert, befürchten eine Umstellung und brachten nochmals ihre positiven Erfahrungen mit den Analoga zum Ausdruck. Die eigenen Erfahrungen als Arzt können nur ein Kopfschütteln zu diesem Bericht hervorrufen. Es passt zur Arbeitsweise des IQWiG, dass in der Bewertung kein Zusatznutzen gesehen wird,
    obwohl es durchaus die deutlich bessere Studienlage hinsichtlich der langwirksamen Analoga bei nächtlichen Hypoglykämien anerkennen muss. Es wird hier besonders deutlich, welchen Auftrag offensichtlich das IQWiG hat.

    DJ: In der Pressemitteilung zu dem genannten Abschlussbericht (19.4.) werden „zwar Unterschiede“ konstatiert (Lebensqualität und Therapiezufriedenheit) oder an anderer Stelle „weniger schwere Hypoglykämien“ registriert – dies dann aber abgetan mit methodischen Mängeln oder damit, dass das Humaninsulin nicht so eingesetzt worden sei, wie es in Deutschland für eine optimierte Behandlung üblich ist. Geht Ihnen da als Diabetes-Experte
    nicht der Hut hoch?

    Milek: Wenn man nun schon in der Auswahl der berücksichtigten Studien nicht nachvollziehbare Maßstäbe anlegt und dann doch „Unterschiede“ konstatieren muss – dann
    wird eben das Ergebnis einfach in Frage gestellt. Außerdem stellen die Lebensqualität und Therapiezufriedenheit der Patienten beim IQWiG ganz sicher keine relevante Bewertungsgrundlage dar, so viel haben wir – sowohl die Betroffenen als auch die Behandler
    – doch schon gelernt. Und da geht einem ganz sicher nicht nur der Hut hoch!
    (Die Fragen an Dr. Karsten Milek und an Dieter Möhler hat Günter Nuber gestellt.)

    ___________________________________________________________________________
    Das Diabetes-Journal ist eine Zeitschrift für alle Menschen mit Diabetes. Es berichtet über alle Neuerungen in Medizin und Gesundheitspolitik und berät die Leser bei Fragen rund um den Diabetes. Das Diabetes-Journal erscheint seit 1951 in einer Auflage von 80.000 Exemplaren im Kirchheim-Verlag (Mainz).

    Weitere Informationen zur Zeitschrift finden Sie unter  HYPERLINK "http://www.diabetes-journal.de" www.diabetes-journal.de.
  • Omron Schrittz?er
  • Stechhilfe im Test " Glucoject Dual S"
    Bad Mergentheim (TS) : Seit wenigen Tagen bin ich im Genuss einer neuen Stechhilfe namens "Glucoject Dual S", welche mir von meinem Diabetologen verordnet wurde.
    Ich muss sagen dies ist eine der besten Stechhilfen die ich je in die Hände bekommen habe. Die Stechhilfe hat ein handliches Format, ist robust und verfügt über 7 Stechtiefen so das man sehr gut mit der Stechtiefe der Stechhilfe varieren kann. Eines vorweg so sanft wie mit dieser Stechhilfe hab ich noch nie den Blutzucker gemessen. Geliefert wird die Stechhilfe aber ohne Lanzetten was ich ganz deutlich bemängle da andere Stechhilfen meist mit Lanzetten zum ausprobieren kommen.
  • Langwirksame Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetes: Vorbericht erschienen
    07.07.2009
    Langwirksame Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetes: Vorbericht erschienen
    Keine Belege für Zusatznutzen im Vergleich zu Humaninsulin / Langzeitsicherheit unklar
    Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat am 7. Juli 2009 die vorläufigen Ergebnisse seiner Nutzenbewertung von langwirksamen Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 veröffentlicht. Damit beginnt eine Frist von vier Wochen, in der interessierte Personen und Institutionen schriftliche Stellungnahmen abgeben können. Laut Vorbericht gibt es keine Belege, dass die derzeit zur Behandlung des Typ-1-Diabetes zugelassenen Wirkstoffe Detemir (Handelsname: Levemir) und Glargin (Handelsname: Lantus) Patientinnen und Patienten einen Zusatznutzen gegenüber langwirksamem Humaninsulin bieten. Für Erwachsene gilt dies ebenso wie für Kinder und Jugendliche.

    Der Vorbericht ist Teil eines umfassenden Auftragspakets des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), mit dem wichtige Therapiemöglichkeiten für Menschen mit Diabetes bewertet werden sollen. Bereits abgeschlossen sind die Expertisen zu kurzwirksamen Insulinanaloga bei Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 sowie zu langwirksamen Insulinanaloga bei Diabetes mellitus Typ 2.

    Nur eine Studie mit Laufzeit von 24 Monaten

    Für die Bewertung der langwirksamen Analoginsuline haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach Studien gesucht, die entweder einen der beiden zur Behandlung des Typ-1-Diabetes derzeit zugelassenen Analog-Wirkstoffe (Insulin Glargin und Insulin Detemir) mit Humaninsulin vergleichen oder den Nutzen der beiden Analoga gegeneinander abwägen.

    Sie fanden insgesamt 12 Studien, die für diese Nutzenbewertung bei Erwachsenen geeignet waren. Davon waren 3 Studien bislang noch unpubliziert. Für die Behandlung bei Kindern und Jugendlichen wurden weitere 3 Studien identifiziert, wovon eine Studie nicht öffentlich zugänglich war. Die Hersteller (Sanofi-Aventis, Novo Nordisk) stellten dem IQWiG jedoch die nötigen Informationen zur Verfügung. Alle Studien hatten ein offenes Design, d.h. Patient und Behandler wussten, wer welchen Wirkstoff bekommen hatte. 14 Studien untersuchten die Patientinnen und Patienten lediglich über einen Zeitraum zwischen 24 und 54 Wochen, nur eine einzige Studie, die Insulin Detemir mit Humaninsulin bei Erwachsenen verglich, dauerte 2 Jahre.

    Humaninsulin häufig anders eingesetzt als laut Zulassung vorgesehen

    Wie die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zudem feststellten, waren die Therapieschemata in den einzelnen Studien verschieden. So variierte insbesondere die Häufigkeit, mit der die Insuline gespritzt wurden. Auffällig war, dass v.a. Humaninsulin häufig anders eingesetzt wurde, als es bei der Versorgung von Diabetes-Patienten in Deutschland üblich ist und es die Fachinformationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als optimal erachten. Für die Aussagen zum Nutzen waren daher vor allem die Studien wichtig, in denen Humaninsulin so wie üblich und in der laut Zulassung vorgesehenen Weise eingesetzt wurde.

    Mangels Studien keine Aussagen zu langfristigen Effekten möglich

    Insulin Glargin (Lantus) wird derzeit international heftig diskutiert: Es besteht der Verdacht, dass Lantus das Wachstum von Krebszellen fördern könnte. Dies legen experimentelle Zelluntersuchungen und mehrere epidemiologische Studien nahe. Diese Studien haben jedoch Daten vor allem zu Patienten mit Typ-2-Diabetes ausgewertet. Bei der vorliegenden Nutzenbewertung von Glargin zu Typ-1-Diabetes haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IQWiG und ihre externen Sachverständigen keine Studien identifiziert, die geeignet wären, eine Aussage zur krebsfördernden Wirkung von Insulin Glargin oder Insulin Detemir beim Typ-1-Diabetes zu treffen.

    Aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten und der kleinen Patientenzahl in den vorliegenden Studien sind auch Aussagen zu den Auswirkungen für diabetische Folgekomplikationen und die Sterblichkeit nicht möglich.

    Keine Vorteile bei schweren Unterzuckerungen

    Auch was die Aspekte Lebensqualität und Therapiezufriedenheit betrifft, lässt sich aus diesen Studien keine Überlegenheit von Insulin Glargin und/oder Insulin Detemir gegenüber Humaninsulin ableiten. In einigen klinischen Vergleichen zeigten sich keine relevanten Unterschiede. In anderen gab es zwar Unterschiede, diese waren aufgrund methodischer Mängel der Studien aber nicht zuverlässig interpretierbar.

    Gleiches gilt für die Zielgröße Unterzuckerungen unter Berücksichtigung der langfristigen Blutzuckersenkung (HbA1c-Wert). Zwar gibt es eine Studie mit Erwachsenen, in der unter Insulin Detemir weniger schwere Hypoglykämien auftraten als unter Humaninsulin. In dieser Studie wurde die Vergleichssubstanz (Humaninsulin) jedoch nicht so wie in Deutschland üblich und in der Zulassung vorgesehen eingesetzt. Der dabei gemessene Unterschied könnte somit im Aufbau der Studie begründet liegen, weshalb ihn die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht als Beleg für einen Zusatznutzen werteten.

    Zum Ablauf der Berichtserstellung

    Zu diesem Vorbericht können bis zum 6. August 2009 schriftliche Stellungnahmen eingereicht werden. Das IQWiG wird diese sichten und würdigen. Sollten die Stellungnahmen nach Auffassung des IQWiG Fragen offen lassen und Diskussionsbedarf bestehen, wird eine mündliche Erörterung stattfinden. Danach wird der Vorbericht überarbeitet und als Abschlussbericht an den G-BA weitergeleitet.

    Einen Überblick über Hintergrund, Vorgehensweise und weitere Ergebnisse des Vorberichts gibt folgende Kurzfassung (PDF, 468 KB).

    Quelle: IQWiG
  • „Zucker im Blut – Recht im Leben“ Rechtsberatungsnetz ist gestartet
    „Zucker im Blut – Recht im Leben“ Rechtsberatungsnetz ist gestartet
    Im Alltag wird es für Diabetiker immer schwieriger, die zunehmenden juristischen Komplikationen zu durchschauen und die eigenen Patientenrechte durchzusetzen. Diesem Umstand etwas entgegenzusetzen hat sich der Deutsche Diabetiker Bund zur Aufgabe gestellt. Ein Netzwerk aus kompetenten Juristen soll die rechtliche Betreuung der im DDB organisierten Diabetiker übernehmen. Diesem Netzwerk gehören die folgende Rechtsanwälte an: (Im Foto von links nach rechts) Hartmut Steinbeck (Bremen; Schwerpunkte: Zivilrecht, Versicherungsrecht; außerdem Vorsitzender des Landesverbandes Bremen), Dieter Möhler (Meiningen; Bundesvorsitzender), Andreas Schröder (Meiningen; Schwerpunkt Sozialrecht), Markus Horstmann (Hannover; Schwerpunkte Medizinrecht, Sozialrecht) und Dr. Stephan Schmanns (Hamburg; Schwerpunkt u. a. Medizinrecht). Auf dem Bild fehlen: Steffen Graf (Villingen-Schwenningen; Schwerpunkte Verkehrs-, Straf-, Verwaltungs- und Zivilrecht im Zusammenhang mit Diabetes; Vorstandsmitglied im Landesverband Baden- Württemberg). Weitere Anwälte u. a. eine Anwältin mit Migrationshintergrund prüfen zurzeit. die Bereitschaft zur Mitarbeit.
    Diese genannten Rechtsanwälte übernehmen eine anfängliche juristische Beratung der Patienten – kostenfrei für Mitglieder im Deutschen Diabetiker Bund. Sie geben Hilfe und Unterstützung beispielsweise beim Ausfüllen von diversen Anträgen, Erstellen bei Bedarf Gutachten oder helfen bei den Schulungen und Fortbildungen der Diabetiker-Lotzen. Auch möchte man sich innerhalb des Netzwerkes spezialisieren, um so die fachliche juristische aber auch medizinisch wissenschaftliche Kompetenz zu erhöhen. Es sei künftig durchaus denkbar, den Mitarbeitern der lokalen Arbeitsagenturen entsprechende Fortbildungsseminare anzubieten, welche sich mit den sozial- medizinischen Möglichkeiten in der Bundesrepublik beschäftigen.
    Das Rechtsberatungsnetz „Zucker im Blut – Recht im Leben“ ist ab sofort direkt über den Bundesverband in Kassel aber auch über die jeweiligen Landesverbände erreichbar.
  • Gesundheitskurse bei der AOK J?lich ? 5.000 im Angebot
    Jährlich über 5.000 Gesundheitskurse
    AOK Baden-Württemberg als bundesweit beste Kasse im Bereich "Gesundheitsförderung" ausgezeichnet
    Das Wirtschaftsmagazin "€uro" hat in seiner neuesten Ausgabe die AOK Baden-Württemberg als bundesweit beste Kasse im Bereich "Gesundheitsförderung" ausgezeichnet. Damit wird der Gesundheitskasse nun auch von unabhängiger Seite die Spitzenposition in diesem Bereich bestätigt. Die AOK setzte sich gegen die zwölf bundesweit größten Krankenkassen und sieben regionale Kassen mit mehr als einer Millionen Mitglieder durch.
    Dr. Rolf Hoberg, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg: "Wir führen jährlich mehr als 5.000 Gesundheitskurse mit über 100.000 Teilnehmern durch. Besonders beliebt sind die Bereiche Sport und Bewegung mit rund 3.200 durchgeführten Kursen und Ernährung mit insgesamt 1.200 Kursen. Hinzu kommen noch mehr als 800 Entspannungskurse."
    Laut Hoberg steigt die Nachfrage mit jedem Jahr. Die AOK rechnet für 2009 mit rund 8.000 durchgeführten Gesundheitskursen und mehr als 120.000 Teilnehmern. Nach Ansicht des Vorstandschefs auch deshalb, weil zum bereits etablierten Programm neue Kurse wie die AOK-Blitzentspannung oder die AOK-Kochwerkstatt hinzu gekommen sind.
    Auch im Bereich "Internet-Auftritt" belegte die AOK Baden-Württemberg mit dem zweiten Platz eine Spitzenposition. "Immer mehr Menschen nutzen unsere Internetseite. Bedienungsfreundlichkeit und Inhalt spielen dabei eine wichtige Rolle", sagt Hoberg weiter. Nach Auswertungen der AOK besuchten von Januar bis Juni 2009 rund 740.000 Menschen die Internetseite der AOK Baden-Württemberg und verbrachten dort insgesamt 60.000 Stunden. Zur beliebtesten Rubrik gehörten die Gesundheitskurse. Besonders die Tatsache, dass sich immer mehr Versicherte für die Gesundheitskurse online anmelden zeigt laut Hoberg, dass der Online-Auftritt in Zukunft zu einem noch stärker genutzter Service werden wird.
    Die aktuelle Broschüre mit Informationen zu den AOK-Gesundheitsangeboten gibt es bei jedem AOK-KundenCenter in Baden-Württemberg. Infos gibt es im Internet unter
    www.aok-bw.de. Dort können sich Interessierte auch direkt in der Rubrik "Gesundheit" für ihren Wunschkurs anmelden. Ein besonderes Angebot hat die AOK für alle, die nicht bei der Gesundheitskasse versichert sind. Unter dem Motto "Bring a Friend" dürfen Freunde, Verwandte und Bekannte an einem Gesundheitskurs der AOK Baden-Württemberg probeweise teilnehmen.
  • Neue Rechtsgutachten best?gen: Austausch wirkstoffgleicher Arzneimittel zul?ig.
    Neue Rechtsgutachten bestätigen: Austausch wirkstoffgleicher Arzneimittel zulässig.
    Berlin. Im Zuge der aktuellen Diskussion um die unterschiedliche Auslegung der Gesetze zum Austausch von wirkstoffgleichen Arzneimitteln hat die AOK am 28. August 2009 in Berlin zwei Rechtsgutachten vorgestellt. „Diese kommen zu dem Ergebnis, dass wirkstoffgleiche Arzneimittel austauschbar sind, auch wenn das Indikationsspektrum nicht völlig identisch ist und keine numerisch identischen Packungsgrößen vorliegen“, erklärte Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg und bundesweiter Chefunterhändler der AOK-Arzneimittelrabattverträge am Freitag in Berlin.
    Damit könne die von der Pharmalobby angestrengte Diskussion über die Austauschbarkeit der Generika nun endlich auf rechtlich abgesicherter Grundlage erfolgen, so Hermann. Es sei nicht länger akzeptabel, dass durch die fortwährende Debatte der Arzt als Therapieverantwortlicher in Frage gestellt und dazu noch die Patienten verunsichert würden.
    Prof. Dr. jur. Dr. med. Alexander Ehlers, Fachanwalt für Medizinrecht aus München, kommt bei seiner Untersuchung zur Auslegung der Substitutionsregelung gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 SGB V zu dem Ergebnis, dass die Zulassung des abzugebenden Arzneimittels nicht das gesamte Indikationsspektrum des verordneten Ausgangspräparates umfassen muss. Auf der Grundlage des derzeitigen Standes der Wissenschaft könne angenommen werden, dass Generika die gleiche Wirksamkeit in all den Anwendungsgebieten aufweisen, für die das Referenzarzneimittel zugelassen wurde, und darüber hinaus ein gleiches Sicherheitsprofil besitzen.
    Vor diesem Hintergrund sei es nicht zwingend, dem Paragraphen eine enge Auslegung beizumessen, sofern das preisgünstigere, qualitativ dem Originalprodukt entsprechende Generikum nur aus ver­fahrenstechnischen Gründen für den fraglichen Indikationsbereich nicht zugelassen sei. Laut Ehlers sprechen ebenso Gründe dafür, dass die aut-idem Regelung derart auszulegen ist, dass Generika, wenn sie im bezugnehmenden Verfahren zugelassen wurden, trotz fehlender Zulassung für einen bestimmten Indikationsbereich als preisgünstigeres Arzneimittel abgegeben werden dürfen, weil das wirkstoffgleiche bioäquivalente Originalprodukt für den betreffenden Indikationsbereich zugelassen ist. Unter Verweis auf den hinsichtlich der Austauschbarkeit unbestimmt formulierten Wortlaut des § 129 Abs. 1 Satz 2 SGB V sprach sich Ehlers allerdings dafür aus, diesen Paragrafen bestimmter zu fassen. Hier sei der Gesetzgeber gefordert.
    Dies hält auch Hermann für sachgerecht: „Allerdings belegen die Gutachten, dass die Partner des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung, Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband, bereits jetzt eine Regelung, die sowohl der Qualität in der Versorgung aber auch der Wirtschaftlichkeit Rechnung trägt, vereinbaren können. Die Qualität stellen wir heute schon mit den AOK-Arzneirabattverträgen sicher, jetzt sollten die letzten Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden, welche den sinnhaften und wirtschaftlichen Einsatz von Generika behindern.“ Zudem habe der Arzt alle Möglichkeiten, die Verordnung von Medikamenten ganz auf den Patienten auszurichten. Falls er im Bereich der Generika trotz Wirkstoffidentität ein bestimmtes Arzneimittel wegen einer Nischenindikation verordnen will, könne er den Austausch durch den Apotheker ausschließen.
    Prof. Dr. Thorsten Kingreen aus Regensburg kommt bei der Interpretation des Tatbestandsmerkmals der identischen Packungsgröße zu dem Ergebnis, dass sich der Begriff an der Typologie der Packungsgrößenverordnung orientiert und damit keine numerische Identität fordert. Dies folge bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift, der nicht auf die identische Menge oder Stückzahl abstelle, sondern allgemein auf den Inhalt der Packung. Die Packungsgrößenverordnung beinhalte eine Typologie mit drei numerisch definierten Korridoren (N1, N2, N3), in die die konkrete Packung eingeordnet werden könne. „Identisch sind daher alle Packungen, die zu einer Gruppe gehören“, so Kingreen. Nur eine an der Packungsgrößenverordnung orientierte Auslegung verhindere, dass die Arzneimittelhersteller die aut-idem-Reglung durch „kreative“ Gestaltung der Packungsgrößen umgehen. Sie sichere damit die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung, ohne deren Qualität in Frage zu stellen. „Damit steht eindeutig fest: Eine 100er-Packung Omeprazol ist durch eine rabattierte 98er-Packung austauschbar. Gleiches gilt selbstverständlich auch für andere Wirkstoffe innerhalb der Packungsgrößen N1, N2, N3“, so Hermann.
    Die Gutachten stehen unter
    Topthema Arznei-Rabattverträge zum Download bereit. Dort gibt es auch alle weiteren Information zu den Rabattverträgen der AOK Baden-Württemberg.
  • Zahnersatz muss nicht teuer sein:
    Zahnersatz muss nicht teuer sein:
    Bis zu 20% Ersparnis für AOK-Versicherte ab 1. Oktober 2009
    Durchschnittlich 20% können die 3,7 Millionen Versicherten der AOK Baden-Württemberg ab sofort bei der Versorgung mit  Zahnersatz sparen. Ermöglicht wird dies durch die Kooperationsvereinbarung mit der Mannheimer Firma Laufer Zahntechnik GmbH. Diese gilt seit 1. Oktober 2009. Das Zahntechniklabor kooperiert bereits mit rund 280 Zahnärzten in Baden-Württemberg und produziert ausschließlich in Deutschland. Neben Vergünstigungen beim Zahnersatz sieht die Kooperation weitere Zusatzleistungen für AOK-Versicherte wie z.B. längere Garantiezeiten vor.
    Es ist gesetzlich geregelt, dass Versicherte sogenannte Festzuschüsse zum Zahnersatz von den Krankenkassen erhalten. Die da-rüber hinausgehenden Kosten hat der Versicherte selbst zu tragen. „Die Versorgung mit Zahnersatz stellt viele Patienten vor eine große finanzielle Belastung. Wir haben nun eine Möglichkeit für unsere Versicherten geschaffen, die anfallenden Laborkosten im Durchschnitt um 20% zu senken. Das können schnell mal ein paar hundert Euro oder auch mehr sein, die nun eingespart werden können“, sagt Dr. Rolf Hoberg, Chef der AOK Baden-Württemberg. In Einzelfällen sei sogar eine Ersparnis von über 35 % möglich.
    Der neue AOK-Kooperationspartner stellt seine Produkte ausschließlich in Deutschland her. Für die Zusammenarbeit mit dem Labor spricht, dass es bereits mit über 280 Zahnärzten in Baden-Württemberg kooperiert. „Natürlich ist es jedem Zahnarzt weiterhin freigestellt, mit welchem Zahntechniker er zusammenarbeitet. Die Wahl des Labors liegt also weiterhin im Ermessen des Zahnarztes“, fügt der AOK-Vorsitzende hinzu. Einen besonderen Dienst für Zahnärzte bietet Laufer Zahntechnik in Form einer kostenlosen Service-Hotline.
    Hoberg: „Wir als AOK sehen uns, wie vom Gesetzgeber gewünscht, in der Pflicht, unsere Versicherten über günstige Versorgungsformen zu informieren.“ Neben finanziellen Vorteilen beinhaltet der neue Vertrag weitere Zusatzleistungen für AOK-Versicherte: Fünf Jahre Garantie (gesetzlich festgelegt sind zwei Jahre), kurze Bearbeitungs- und Lieferzeiten sowie unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine einmalige kostenlose Prothesenreinigung. Weitere Informationen, z.B. wie das neue Angebot genutzt werden kann, erhalten AOK-Versicherte in jedem der 300 KundenCenter in Baden-Württemberg.
  • BKK Klinikfinder mit aktuellen Qualit?berichten - Geeignetes Krankenhaus einfach ? das Internet finden BKK Klinikfinder mit aktuellen Qualit?berichten - Geeignetes Krankenhaus einfach ? das Internet finden Klinikfinder der BKK..
    Rund 2.000 Krankenhäuser in Deutschland informieren seit 2005 im Abstand von zwei Jahren öffentlich über ihren Leistungsumfang und die Qualität der Behandlung. Die neuen Daten liegen seit wenigen Tagen vor und sind ab heute online in den BKK Klinikfinder integriert. Die Benutzeroberfläche des Internetportals wurde umfassend neu gestaltet. Das passende Krankenhaus ist jetzt noch einfacher unter http://www.bkk-klinikfinder.de/ zu finden. Seit über drei Jahren nutzen Versicherte die Suchmaschine. Sie wurde insgesamt von über 2 Millionen Besuchern aufgerufen.
    Einfach zu finden: Das passende Krankenhaus in der Region
    Einen ersten schnellen Zugriff zum gewünschten Krankenhaus erhält man über die Suche nach dem Ort oder der Postleitzahl. Zusätzlich kann ein Stichwort – zum Beispiel der Name einer Krankheit oder einer speziellen Klinik – eingefügt werden.
    Möchten Versicherte tiefer einsteigen, bietet sich die erweiterte Suche an. Der BKK Klinikfinder informiert darüber, wie häufig bestimmte Leistungen erbracht werden. „Natürlich ist die Quantität allein keine Garantie für optimale Qualität. Mengenangaben zeigen jedoch, ob ein Haus Erfahrungen in der Behandlung des jeweiligen Krankheitsbildes hat oder nicht. Mit solchen Informationen wollen wir die Versicherten bei der Auswahl ‚ihres‘ Krankenhauses unterstützen“, so Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK Bundesverbandes.
    Abgerufen werden können weiterhin Informationen über stationäre und ambulante Behandlungen, medizinische Geräte und Einrichtungen (z. B. Herzkatheterlabor oder strahlentherapeutische Ausstattung), über einzelne Therapien oder über die Leistungen der Klinik bzw. der jeweiligen Fachabteilungen, über die nichtmedizinische Ausstattung der Häuser (wie Bettenanzahl, Bibliothek, Seelsorge) sowie Angaben zur Personalausstattung. Medizinische Fachbegriffe können jederzeit in einem Lexikon nachgeschlagen werden. Außerdem sind von jeder Klinik Kontaktdaten und Adressen angegeben.
    Der BKK Klinikfinder weist neben den Qualitätsberichten sechs weitere Qualitätsmerkmale für Krankenhäuser auf: „babyfreundliches Krankenhaus“, „gesundheitsförderndes Krankenhaus“, „schmerzfreies Krankenhaus“, „rauchfreies Krankenhaus“, „erreichte Mindestmengen für Knie-Totalendoprothesen“ sowie die „KTQ-Zertifizierung“ (Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen).
    Anschauliche Hinweise zur Auswahl des richtigen Krankenhauses zeigt der Film im BKK webTV unter
    http://www.bkk-webtv.de/player.php?vid=2 .
    Mit dem BKK Klinikfinder haben Versicherte Zugriff auf Informationen von über 95 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland. Die Daten stammen aus den aktuellen Qualitätsberichten der Krankenhäuser, die die Kliniken nach dem Willen des Gesetzgebers alle zwei Jahre erstellen und veröffentlichen müssen (§ 137 SGB V). Als ergänzendes Angebot können Krankenhäuser seit dem Jahr 2008 ihre freiwilligen Qualitätsberichte im BKK Klinikfinder veröffentlichen.
  • Schweinegrippe - Eine besondere Gefahr f?enschen mit Diabetes?
    Informationen zur Neuen Grippe aus Mexiko und vorbeugende Hygienemaßnahmen
    Längst hat die Schweinegrippe, die seit dem gemeinsamen Beschluss von WHO und EU "Neue Grippe" heißt, Deutschland erreicht.
    Berlin, 04. Mai 2009. Gestern wurden vom Nationalen Referenzzentrum für Influenza am Robert-Koch-Institut zwei neue Erkrankungsfälle in Brandenburg bestätigt. Damit sind hierzulande 8 Menschen mit dem A/H1N1-Virus infiziert. Experten rechnen mit einer Pandemie und raten vor allem bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes zu verstärkten Hygienemaßnahmen.
    Bei den beiden in Frankfurt/Oder neu bestätigten Fällen, handelt es sich
    um ein Ehepaar, das im selben Flugzeug aus Mexiko saß, wie eine in Hamburg an der Schweinegrippe Erkrankte. Weltweit und auch in Europa, wo bis heute 79 bestätige Fälle gemeldet wurden, breitet sich die neue Grippe rasant aus. Zwar sind, so Prof. Jörg Hacker, Präsident des Robert-Koch-Instituts, die Krankheitsverläufe noch als milde zu bezeichnen, doch Grippeviren können ihr Erbgut ständig verändern.
    Angesichts der beiden neuen Fälle in Deutschland betont der RKI-Präsident im Interview mit DiabSite Diabetes-Radio: "Man darf hier nicht Entwarnung geben" und "muss wissen, dass das Virus sich auch weiter und schneller ausbreiten könnte.". Der Nationale Pandemieplan sei aktualisiert und den Gesundheitsämtern, Krankenhäusern und Ärzten in Deutschland zur Verfügung gestellt worden.
    Empfohlene Hygienemaßnahmen sollten aber beachtet werden. Dies gelte, betont Prof. Hacker im Diabetes-Radio, besonders für chronisch Kranke wie Diabetiker, die empfänglicher für die Schweinegrippe sein.
    Gründliches Händewaschen und auszuweichen, wenn andere husten oder niesen, sein die wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen gegen die Schweinegrippe. Aber auch, wenn Menschenansammlungen grundsätzlich vermieden werden sollten, spräche bis heute nichts dagegen, wenn Gesunde an Treffen von Diabetiker-Selbsthilfegruppen teilnähmen. Zuhause bleiben sollten nur Menschen mit Grippe-Symptomen wie plötzliches Fieber über 38 Grad, Gliederschmerzen und trockener Husten, so Professor Hacker im Interview mit Diabetes-Radio (
    http://www.diabetes-radio.de/), dem Podcast des unabhängigen Diabetes-Portal DiabSite.
  • Insulin und Insulinanaloga: BfArM und EU-Arzneimittelbeh?n bewerten Studienergebnisse zum m?chen Tumorrisiko
    Insulin und Insulinanaloga: BfArM und EU-Arzneimittelbehörden bewerten Studienergebnisse zum möglichen Tumorrisiko
    Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert über die Veröffentlichung von vier epidemiologischen Studien zur Tumorinzidenz und Mortalität von Humaninsulin und Insulinanaloga. In diesen Studien wurde untersucht, ob bei Patienten, die eines der in Deutschland verfügbaren Insulinanaloga (Insulin-Glargin, Insulin-Lispro oder Insulin-Aspart) oder eine Kombination anwenden häufiger eine Tumorerkrankung festgestellt wird als bei Anwendung von Humaninsulin.
    In einer der Studien (1) mit Beteiligung des IQWiG in Köln wurden Verordnungszahlen und Diagnosedaten von 127.000 Versicherten der AOK in Deutschland ausgewertet. In den anderen Studien werden vergleichbare Daten aus der Datenbank THIN in Großbritannien (2) bzw. Daten aus mehreren Gesundheitsregistern in Schweden (3) und einer Datenbank in Schottland (4) für Patienten mit Diabetes analysiert. In einem ausführlichen Editorial wird auf den Zusammenhang zwischen Diabetes, Diabetesbehandlung und Tumorhäufigkeit eingegangen.
    Die Ergebnisse dieser Studien sind nicht einheitlich. Die Studie aus Großbritannien mit THIN-Daten von 63.000 Patienten zeigte keine erhöhte Anzahl von Diagnosen einer Krebserkrankung und keine Risikounterschiede bei Anwendung von Humaninsulin oder Insulinanaloga. Die Ergebnisse der Studie mit AOK-Daten aus Deutschland weisen auf häufigere Krebsdiagnosen bei Anwendung des lang wirkenden Insulinanalogons Insulin-Glargin (Warenzeichen: Lantus) hin. Dies gilt aber nur bei einem Vergleich gleicher Dosen für Insulin-Glargin und Humaninsulin. In die schwedische Registerstudie waren 114.000 Patienten eingeschlossen, die in einem definierten Zeitraum Insulin-Glargin oder irgendein anderes Insulin verordnet bekamen. Patientinnen, die ausschließlich Insulin-Glargin anwendeten, hatten danach ein erhöhtes Brustkrebsrisiko. In der Studie aus Schottland wurde bei Patienten, die ausschließlich Insulin-Glargin erhielten, häufiger eine Tumorerkrankung festgestellt, nicht aber, wenn bei ihnen gleichzeitig auch andere Insuline angewendet wurden.
    In allen vier Studien werden viele und komplexe Daten mitgeteilt, die einer eingehenden Prüfung bedürfen. Dies gilt u.a. hinsichtlich der Dauer der bestehenden Diabetes-Erkrankung, der diagnostizierten Tumorarten sowie einiger bekannter Risikofaktoren für Tumorerkrankungen bei Diabetikern.
    Das BfArM misst allen vier Studien und dem sich daraus ergebenden Risikoverdacht große Bedeutung bei der Abschätzung und Bewertung der Risiken einer Langzeitanwendung von Humaninsulin und der Insulinanaloga bei. Humaninsuline und Insulinanaloga besitzen jeweils einheitlich EU-weite Zulassungen. Deshalb hat der Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee on Human Medicinal Products, CHMP) bei der Europäischen Arzneimittelagentur EMEA in London eine umfassende Bewertung dieser neuen Erkenntnisse im Juni 2009 begonnen. Das BfArM ist daran beteiligt. Eine vom BfArM geförderte und zusammen mit dem DKFZ (Deutsches Krebsforschungs-Zentrum) durchgeführte experimentelle Studie (5) an Tumorzellen zur Untersuchung von Effekten von Insulin und Insulinanaloga an Insulin-Rezeptoren und an IFG-1 (Insulin-like Growth Factor-I)-Rezeptoren hatte Erkenntnisse erbracht, die eine biologische Erklärung für die beobachteten Wirkungen am Menschen geben könnten.
    Das BfArM hält es beim gegenwärtigen Kenntnisstand nicht für nötig, dass Diabetiker, die Lantus anwenden, die Behandlung mit diesem Arzneimittel beenden. Wenn sich Patienten auf Grund der neuen Erkenntnislage unsicher fühlen und Fragen zu ihrer Behandlung haben, sollten sie auf jeden Fall ihren behandelnden Arzt zur Fortführung ihrer Therapie befragen. In jedem Fall muss zu Beginn, bei Fortführung oder Veränderung der Therapie mit Lantus die individuelle Situation des Patienten in die Nutzen-Schaden-Bewertung einfließen.
    Für Diabetiker, die ausschließlich orale Antidiabetika (Metformin, Sulfonylharnstoffe, Glitazone, Gliptine) einnehmen, gelten diese Risikohinweise nicht, da diese Antidiabetika ihre Wirkungen über andere Stoffwechselwege erzielen.
     
  • Podiumsdiskussion ? k?ige Diabetes-Versorgung
    Politiker standen Rede und Antwort Podiumsdiskussion über künftige Diabetes-Versorgung


    Politiker standen Rede und Antwort


    „Ist die moderne Diabetes-Versorgung auf dem richtigen Weg?“ Am 1. September 2009 stellten sich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion NRW, Rudolf Henke, sowie Vertreter aus Ärzteschaft, Krankenkassen, Apotheken und Selbsthilfe in der Aula der RWTH Aachen der Frage. Moderator Dr. Uwe Preusker wollte wissen, ob Betroffene künftig noch von Innovationen profitieren können und welche Lösungsansätze denkbar sind, um die Versorgung in unserem Gesundheitswesen sicher zu stellen?

    „Eher schlecht als gut“
    Die TED-Abfrage zu Beginn der Diskussion machte deutlich, dass rd. zwei Drittel des Publikums die gesundheitspolitische Arbeit der Großen Koalition in den letzten vier Jahren eher schlecht als gut beurteilen.„Es kriegt nicht mehr jeder das, was er eigentlich verdient“, so auch Diabetologe und Nephrologe Dr. Ludwig Merker. Nahezu 10 Prozent der Bevölkerung haben Diabetes, Tendenz steigend. Die Höhe der Arzneimittelkosten beträgt jährlich rd. 30 Mrd. Euro für die Behandlung der rd. 70 Mio. gesetzlich Krankenversicherten. Eine solche Leistung ist lt. Cornelia Prüfer-Storcks, AOK Rheinland/Hamburg, und Dr. Christian Graf, Barmer Ersatzkasse, nicht möglich ohne Rabattverträge - die wiederum lt. Gabriele Neumann vom Apothekerverband Aachen nur zur Verwirrung der Patienten beitragen. Dafür sei eine Kosten-Nutzen-Bewertung, wie sie das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) durchführe, als wissenschaftliche Grundlage erforderlich. Denn das, so die Kassenvertreter, können Krankenkassen im Wettbewerb nicht leisten.

    Behandlung nach Leitlinien als Lösungsansatz
    Martin Hadder, Vorsitzender des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB) Landesverband NRW e.V., sieht das anders: Innovativen Medikamenten zur Diabetestherapie, wie es die Analoginsuline sind, bescheinigt das IQWiG keinen Zusatznutzen. Betroffene haben hingegen mit diesen Insulinen, so Hadder, bessere Behandlungserfolge, eine genauere Therapie-Möglichkeit und somit ins-gesamt eine bessere Lebensqualität erfahren. Das IQWiG jedoch setzt sich seine Beurteilungskriterien für innovative Arzneimittel und Therapien selbst und wählt aus einer Vielzahl an Studien nur wenige für eine Nutzen-Beurteilung aus. Das Kriterium Lebensqualität wird nicht berücksichtigt. Die Patienten werden nicht gefragt.

    Einen Lösungsansatz für effiziente und optimale Behandlungsmöglichkeiten chronisch kranker Menschen sieht Hadder daher in der konsequenten Umsetzung der Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften, die es zu jedem Krankheitsbild gibt, die aber zu wenig Beachtung finden. Was wissenschaftliche Standards betrifft, liegt Deutschland international an dritter Stelle, in der Versorgung jedoch nur auf Rang 20. So werden beispielsweise Analoginsuline in Deutschland nur in rd. 40 Prozent aller Fälle verordnet, im benachbarten Ausland hingegen bei weit über 70 Prozent der Betroffenen.


    Lösungsansatz Prävention
    Aufgrund der gestiegenen Arzneimittelkosten spricht sich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt für eine Bewertung des Zusatznutzens sowie eine konsequente Kosten-Nutzen-Analyse von Medikamenten und Therapieverfahren durch das IQWiG aus. Anderenfalls, so Schmidt, könnten die Vorgaben der Sozialgesetzgebung auf Dauer nicht eingehalten werden. Ziel der Kosten-Nutzen-Bewertung sei es, eine Überhöhung der Medikamentenpreise zu verhindern.

    Für Rudolf Henke, Internist und gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion NRW, stellt sich die Lage etwas differenzierter dar. Als Arzt sieht er die Rolle der Rabattverträge als Preisregulator kritisch. Eine individuelle Behandlung nach dem Urteil kompetenter Fachleute ist für den Patienten, so Henke, sicherlich das Beste. Mit Blick auf die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems sieht Henke aus parteipolitischer Sicht jedoch eher die regulative Kosten-Nutzen-Prüfung als das einzig praktikable Instrument. Was die Diabetes-Versorgung betrifft, würde er daher in der Versorgung lieber zu einem früheren Zeitpunkt ansetzen, bevor Folgeerkrankungen auftreten, die die Behandlungskosten in die Höhe treiben. Prävention ist für den Politiker „der entscheidende Zeitpunkt, ob wir das gesellschaftlich überstehen“.


    Prävention - ein Gedanke, der Klaus Bremen vom Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW angesichts des demographischen Wandels in unserer Gesellschaft schon lange umtreibt. So warnt er davor, den Blick allein auf das Ärzte-Patienten-Verhältnis zu reduzieren. Der Begriff „Nutzen“, so Bremen, muss aus der Sicht der Patienten als „Lebensqualität“ definiert werden. Denn „wir müssen uns als Teil des Ganzen verstehen“, fordert er. Und hierbei dürfe die Selbsthilfe nicht zu kurz kommen. Kostenträger, Leistungserbringer und Politiker, so auch die Forderung des DDB-Landesvorsitzenden an die Politikvertreter, sollten besser kooperieren im Sinne der Betroffenen mit dem Ziel, die Selbsthilfe entsprechend anzuerkennen und die Betroffenen in die Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen.


    Am Ende der Veranstaltung wurde per TED in die Zukunft gefragt: Wird es künftig eine Verbesserung der Versorgung oder mehr Rationierung geben? Über die Hälfte des Publikums befürchtet nach wie vor eine Versorgung mit vielen Einschränkungen und wartet skeptisch ab, was die Zeit nach der Bundestagswahl bringen wird.



  • Ist die Diabetes-Versorgung auf dem richtigen Weg? Was meint den die Ulla Schmidt in einer Podiumsdiskussion dazu

    Podiumsdiskussion mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zum Thema:


    Namhafte Vertreter der Politik, Kassenärztlichen Vereinigung, Ärzteschaft, Krankenkassen und Selbsthilfe diskutieren am 1. September 2009 von 17 bis 20 Uhr, in der Aula der RWTH Aachen, Templergraben 55, über die zukünftige Versorgung chronisch kranker Menschen am Beispiel Diabetes. Veranstalter sind der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Deutschen Diabetiker Bundes e. V. (DDB) und das Internetportal www.wissen-gesundheit.de.

    Der DDB, der die Interessen der Menschen mit Diabetes vertritt, fordert schon lange und eindringlich eine präventiv und individuell ausgerichtete optimale Versorgung der Betroffenen. „Nach meiner Auffassung muss die Qualität der Versorgung wieder in den Vordergrund gerückt werden“, mahnt Martin Hadder, Vorsitzender des DDB in Nordrhein-Westfalen. „Es gibt für alle Krankheitsbilder eine Fachgesellschaft, die auch entsprechende Behandlungsleitlinien erarbeitet hat. Ich bin der Überzeugung, dass durch eine intensive Zusammenarbeit zwischen Kostenträgern, Fachgesellschaften und Betroffenen eine bessere und effektivere Versorgung bei gleichen Kosten möglich ist.“
    Experten aus den Reihen der ärztlichen Berufsverbände, der Apothekerverbände sowie der Politik werden sich deshalb auf der Podiumsdiskussion am 1. September der Frage stellen, inwieweit Patienten zukünftig vom medizinischen Fortschritt ausgegrenzt werden. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat ihre Teilnahme ebenso zugesagt wie der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Dr. Leonhard Hansen, und der gesundheitspolitische Sprecher der CDU im nordrhein-westfälischen Landtag, Rudolf Henke. Die Moderation übernimmt Dr. Uwe Preusker.

    Bereits ab 16 Uhr öffnet der Gesundheitsmarkt seine Pforten. Dort haben die Besucher vor und nach der Podiumsdiskussion die Gelegenheit, verschiedene Gesundheitstests durchführen zu lassen sowie sich an den Ständen über das Thema Diabetes zu informieren.



    Der Vorsitzende des DDB-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, Martin Hadder, zur Qualität der Diabetikerversorgung in Deutschland
    Diabetes ist eine Volkskrankheit, von der inzwischen über acht Millionen Menschen in Deutschland betroffen sind und deren Behandlung hohe Kosten verursacht. Experten schätzen die Dunkelziffer der Betroffenen, die bereits erkrankt sind, aber deren Erkrankung noch nicht diagnostiziert wurde, auf weitere zwei Millionen Menschen. Tendenz steigend.
    Wird die Erkrankung nicht optimal therapiert, drohen dem Patienten Folgeerkrankungen wie beispielsweise Herzinfarkt, Schlaganfall, Erblindung, Nierenversagen oder Fußkomplikationen bis hin zur Amputation. Die Behandlung dieser Folgeerkrankungen schraubt die Kostenspirale im Gesundheitswesen entsprechend in die Höhe.
    Daher fordert der Deutsche Diabetiker Bund (DDB), der die Interessen der Menschen mit Diabetes vertritt, schon lange und eindringlich eine präventiv und individuell ausgerichtete optimale Versorgung der Betroffenen. In einem Gespräch äußert sich der Vorsitzende des DDB-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, Martin Hadder, zu der Entwicklung in der Diabetes-Versorgung.

    Herr Hadder, was verstehen Sie unter einer individuellen optimalen Versorgung in der Diabetes-Therapie? Und wer ist Ihrer Meinung nach dafür verantwortlich, dass diese Versorgung den Patienten nicht erreicht?
    Martin Hadder: Jeder Mensch ist individuell. Verschiedene Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die auf nicht zutreffende Bewertungsergebnisse von Therapien und Leistungen durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zurückzuführen sind – Budgetierungen ärztlicher Leistungen und Rabattverträge – hindern den Arzt daran, die nach seiner Auffassung geeignete Therapie für seine Patienten anzuwenden. Bei der Bewertung durch das IQWiG sind die Erfahrungen der Betroffenen völlig ignoriert worden.
    Viele Patienten haben den Eindruck, dass es nicht um den Nutzen, sondern zunehmend nur um die Höhe der Kosten von Medikamenten oder Hilfsmitteln in der Versorgung geht, was eine Einschränkung in der Verordnung zur Folge hat. Immer mehr Patienten zahlen beispielsweise die Teststreifen zur Blutzuckermessung selbst.
    Martin Hadder: Der Deutsche Diabetiker Bund hat schon immer kritisiert, dass in den letzten Jahren durch die Bewertung von Arzneimitteln und Therapien durch das IQWiG ein Preiskampf gegen die Pharmaindustrie geführt wird, der auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wird. Wir befürchten daher, dass zukünftig Patienten vom Fortschritt in der Versorgung ausgeschlossen werden. Schon heute werden 25 Prozent der Testmedien für die Selbstkontrolle der Diabetiker von den Betroffenen selbst bezahlt.
    Was müsste sich nach Ihrer Meinung im Gesundheitswesen ändern, damit zukünftig Diabetiker oder chronisch Kranke in Deutschland besser versorgt werden?
    Martin Hadder: Durch die Bewertungsmethoden des IQWiG und deren Ergebnisse entsteht bei den Betroffenen der Eindruck, dass nach der Devise verfahren wird, Kosten senken zu wollen um jeden Preis, koste es, was es wolle. Nach meiner Auffassung muss die Qualität der Versorgung wieder in den Vordergrund gerückt werden. Es gibt für alle Krankheitsbilder eine Fachgesellschaft, die auch entsprechende Behandlungsleitlinien erarbeitet hat. Ich bin der Überzeugung, dass durch eine intensive Zusammenarbeit zwischen Kostenträgern, Fachgesellschaften und Betroffenen eine bessere und effektivere Versorgung bei gleichen Kosten möglich ist.


    Das Interview führte Ursula Breitbach, Landesredakteurin NRW subkutan.

  • Diabetes-Food BLOG startet
  • Blutdruckmedikament Ramipril im Preisvergleich versch. Versandapotheken
    Ramipril , das Blutdruckmedikament ist von versch. Herstellern erhältlich
    unter http://www.diabetes-food.de/diabetesshop/suche/alle/0/-/0/-/1/ramipril/Price/1.html
    sehen Sie auch das es bei den unterschiedlichen Versendern große Preisdifferenzen beim Blutdruckmedikament Ramipril geben kann.





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Lokalisierter Name nicht definiert: Treppenlifte

Posted on March 17, 2010 in Lokalisierter Name nicht definiert

Lokalisierter Name nicht definiert: Neues Messgerät von Bayer heute auf dem Markt

Posted on October 15, 2009 in Lokalisierter Name nicht definiert

Seit heute hat Bayer das neue Messgerät auf dem Markt.
Leider erhalten wir kein Messgerät zum Testen und können Ihnen somit keine Testergebnisse liefern. Wir hoffen das wir doch noch ein Gerät von Bayer zur Vorstellung auf unseren Websites bekommen.

Lokalisierter Name nicht definiert: Alte News des alten Forums kommen zurück

Posted on June 16, 2009 in Lokalisierter Name nicht definiert

Die alten News des Diabetikerforums http://www.diabetes-people.de werden in naher Zukunft wieder verfügbar sein. Diese werden derzeit auf die neue Plattform konvertiert.

Willkommen Typ1 Diabetiker

Posted on June 14, 2009

Willkommen Typ1 Diabetiker, hir könnt Ihr Berichte schreiben

Lokalisierter Name nicht definiert: Kalorientabelle: "Kalorien mundgerecht" BE-Tabelle/Kalorientabelle jetzt in neuer Auflage erhältlich

Posted on July 05, 2005 in Lokalisierter Name nicht definiert

Die beste Kalorientabelle "Kalorien mundgerecht" ist in einer neuen Auflage erschienen.Diese aussagekräftige Kalorientabelle ist die derzeit beste Kalorientabelle und die meisteempfohlene Kalorien und BE-Tabelle auf dem deutschen Markt. Die Kalorientabelle "Kalorien mundgerecht" gibt es in mehreren verschiedenen Ausgaben. Darunter auch eine Version für den PC oder zum mitnehmen. Dieses Buch lohnt sich für alle, welche sich kalorienbewusst oder/ und BE-Gerecht auch unterwegs ernähren wollen. Diabetes unterwegs war nur bis gestern ein "Thema". Ebenfalls äußerst interessant sind "BE´s und Süssigkeiten".